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Erschreckendes und Kurioses !

Hier veröffentlichen wir in unregelmäßiger Folge, Informationen aus der Tagespresse, die ins Auge fielen:
(Die neuesten Meldungen zuoberst.)


Bild-Zeitung Hamburg, 08.11.2006
Drogen! Fahrschüler total zugedröhnt
Rahlstedt. Verkehrspolizisten kontrollierten an der Brockdorffstraße ein Fahrschulauto. Der Schüler (20) wirrkte verwirrt, konnte dem Gespräch mit den Beamten kaum folgen. Ein Drogenschnelltest ergab: Der 20-jährige war völlig zugedröhnt. Der Fahrlehrer behauptete, zu Beginn der Fahrstunde sei ihm nichts aufgefallen. Blutprobe entnommen, Strafanzeige.

Bild-Bundesausgabe, 28.10.2006
Hicks! Ich hab 6,67 Promille überlebt
Wiesbaden. „Ich wollt mir doch nur ’nen gemütlichen Abend vor der Glotze machen“, sagt Heidrun G. (43) aus Langen (Hessen). Aber sie trank ein bisschen viel …
Hicks_Maedel

Es wurde den Nachbarn zu laut – morgens stand die Polizei vor der Tür und ließ die hübsche Ex-Friseurin pusten. Ergebnis: rekordverdächtige 6,67 Promille. Bereits 5,5 gelten als lebensbedrohlich! Auf dem Trinkplan standen: 2 Flaschen Wodka, 9 Flaschen Sekt, 5 Flaschen Apfelwein und Bier. Die Rekordlerin: „An ,normalen‘ Abenden trink ich 7 Flaschen Sekt.“ Sie war schon 30-mal in der Ausnüchterungszelle. Aber: „Ich will jetzt versuchen, ganz ohne Alkohol zu leben.“

Foto: C. Mahnke



Presse (allgemein, hier: Wikipedia), 20.10.2006
Italien erlaubt Cannabis
Rom. Am 19. Oktober 2006 wurde unter der italienischen Gesundheitsministerin Livia Turco ein Gesetz gebilligt, dass Cannabis zu therapeutischen Zwecken bei chronischen Schmerzen legalisiere, wie beispielsweise bei Aids.

Apotheken Umschau, 01.09.2006
Alkoholsünder im Rollstuhl
Baierbrunn (ots). Hartes Urteil für einen Rollstuhlfahrer: drei Monate Fahrverbot und 1950 Euro Strafe. Der Mann war je ein Mal mit 2,28 und 1,86 Promille am Steuer seines Elektro-Rollis erwischt worden. Der Richter betonte, Rollstuhlfahrer seien ebenso Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer und Radler.

Ostsee-Zeitung, 22.07.2006
Gericht verordnete Fahrtenbuch
Wer nach einer Tempoüberschreitung keine Angaben zum Fahrer auf dem Radarfoto macht, dem droht bereits die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Verwaltungsgericht Mainz bestätigte gegenüber der Halterin eines Pkw eine Fahrtenbuchauflage wegen einer nicht aufgeklärten Geschwindigkeitsüberschreitung. Konkret hatte die Polizei bei einer Radarkontrolle ein Auto mit einer Tempoüberschreitung von 31 km/h fotografiert, das auf eine Frau zugelassen war. Als diese nach dem Fahrer befragt wurde, berief sie sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Das sah die Behörde als Grund an, ihr aufzuerlegen, ein Fahrtenbuch zu führen.
(Az.: 3 K 545/05, NZ, ZfS 2006, 302)

Blick:Punkt Stormarn, 22.07.2006
Lebensretter, weil der Führerschein weg war
Kaum, das Ilja Jung einen Erste-Hilfe-Kurs bei DRK absolviert hatte, wurde es auch schon ernst. Er rettete seiner Frau Angela das Leben.
Ahrensburg/Bad Oldesloe -
Wohl selten war ein Autofahrer im Nachhinein so glücklich, seinen Führerschein verloren zu haben. Um seine Fahrerlaubnis zurückzubekommen, nahm Ilja Jung an einem zweitägigen Erste-Hilfe-Lehrgang des DRK teil. Wenige Wochen später rettete er seiner Frau Angela das Leben - mit genau den Kniffen, die er im Kurs gelernt hatte.

Ärzte Zeitung, 20.06.2006
Alkoholtest für Berufsfahrer übers Handy
TOKIO (dpa). In Japan können Transportunternehmen künftig über Mobiltelefone aus der Ferne überprüfen, ob ihre Fahrer Alkohol getrunken haben.
Bei dem vom Mobilfunkbetreiber NTT DoCoMo entwickelten System mißt ein Sensor der Firma Tanita, der in eines von DoCoMos Mobiltelefonen mit dem UMTS-Format FOMA eingebaut ist, den Atem des Fahrers auf Alkoholgehalt, wie ein Sprecher jetzt mitteilte. Das Ergebnis wird über das FOMA-Netzwerk zum Computer der jeweiligen Firmenzentrale übermittelt.
Um sicherzustellen, daß der Fahrer nicht schwindelt, werden über Video-Funktion des Handys auch Bilder des Fahrers beim Test in Echtzeit an seine Vorgesetzten übermittelt. Zielgruppen sind Betreiber von Bus-, Taxi- oder Lastwagenunternehmen.

Ärzte Zeitung, 16.06.2006
Amtlich! Bei 18 Punkten ist der Lappen weg
Mainz - Bei 18 Punkten in der Flensburger Kartei wird der Führerschein auch dann einkassiert, wenn ein Teil der Punkte bald wieder getilgt wird. Ein Autofahrer gilt dann als „unwiderlegbar ungeeignet“, ein Kraftfahrzeug zu führen.
(Verwaltungsgericht Mainz Az.: 3L 455/06.MZ).

Hamburger Abendblatt, 20.05.2006
TRINKFEST
Dieb mit 5,83 Promille erwischt
Rüsselsheim - Mit 5,83 Promille Alkohol im Blut ist ein Zigarettendieb (52) in Rüsselsheim ertappt worden.
Die Polizei: „Er zeigte nicht einmal Ausfallerscheinungen.“ Bei „Ungeübten“ bestehe von etwa vier Promille an Lebensgefahr.(dpa)

Hamburger Abendblatt, 20.05.2006
Alkoholtest:
Auf schwedischen Fähren will Volvo kostenlos Alkoholtestgeräte installieren. Besorgt ist das Unternehmen besonders um die Fahrtüchtigkeit von LKW- und Busfahrern. Im März 2005 wurden im schwedischen Fährhafen Ystad 32 Kraftfahrer inhaftiert, als sie betrunken die Fähre verließen, mehr als doppelt so viele wie im März 2004. Etwas 60 Prozent von ihnen lenkten einen Lastkraftwagen.

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